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Markt 1
07937 Zeulenroda
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Stellenbeschreibung
Beginn 01.09.23 - duale Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
Die Tätigkeit im Überblick Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung erledigen Büro- und Verwaltungsarbeiten in Behörden und Institutionen der Kommunen. Sie erarbeiten Verwaltungsvorschriften und -entscheidungen, arbeiten an der Umsetzung von Beschlüssen mit, führen Akten und beraten Bürger/innen. Die Ausbildung im Überblick Verwaltungsfachangestellte/r der Fachrichtung Kommunalverwaltung ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst. Typische Branchen Verwaltungsfachangestellte der Fachrichtung Kommunalverwaltung finden Beschäftigung • bei Gemeinde- und Kreisverwaltungen • in kommunalen Ämtern und Behörden, z.B. Bau-, Gesundheits- oder Kulturämter Die Ausbildung wird parallel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule durchgeführt. Der Berufsschulunterricht findet an bestimmten Wochentagen oder in Blockform statt. Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan 1. und 2. Ausbildungsjahr: Ausbildung im Betrieb und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen: • Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes • Berufsbildung • Haushaltswesen • betriebliche Organisation • Rechnungswesen • Beschaffung • Personalwesen • allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern: • die eigene Berufsausbildung mitgestalten • die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen • Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten • Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen • Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten • Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen • Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren • Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten • Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen • Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen Zwischenprüfung in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres 3. Ausbildungsjahr: Ausbildung im Betrieb (fachrichtungsspezifisch) und nach Bedarf in überbetrieblichen Lehrgängen: • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr • fallbezogene Rechtsanwendung • Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts • Kommunalrecht Ausbildung in der Berufsschule in den Lernfeldern: • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr • Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten • öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen • öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern • staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
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